Gleiche Pflichten für kirchliche Tarifwerke

Die EU-Richtlinie stelle kirchliche AVR und Tarifverträge gleich, lobt Caritas Dienstgeber-Chef, Marcel Bieniek. Das bedeute allerdings einen großen Aufwand für die Caritas.
Die EU-Richtlinie stelle kirchliche AVR und Tarifverträge gleich, lobt Caritas Dienstgeber-Chef, Marcel Bieniek. Das bedeute allerdings einen großen Aufwand für die Caritas.
50 Millionen Euro waren in Berlin für Tarifsteigerungen eingeplant. Die Kürzungen stoßen bei Verbänden auf massive Kritik.
Die Mitarbeiterseite der Caritas will in den anstehenden Tarifverhandlungen acht Prozent mehr Gehalt durchsetzen. Daneben fordert sie Regelungen für mehr Entlastung.
Pflegende der freien Träger in Bremen erhalten ab September 5,5 Prozent mehr Gehalt. Außerdem wollen die Tarifparteien erfahrene Angestellte früher belohnen.
Die Ärzte in den Kliniken der Caritas wollen eine Gehaltserhöhung von 8,5 Prozent. Die Dienstgeberseite nannte die Forderungen unerfüllbar.
Beschäftigte beim Malteser Rettungsdienst dürfen ab 2028 nur noch höchstens 42 Wochenstunden arbeiten. Bislang gilt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden.
Frank Bsirske, Grünen-Abgeordneter und Ex-Verdi-Chef, betont den Schulterschluss von Mitarbeitervertretern der Caritas und Gewerkschaften. An die kirchlichen Wohlfahrtsverbände stellt er Forderungen.
Befristete Verträge ohne Begründung sind in der Katholischen Kirche und der Caritas künftig nicht mehr erlaubt. Dabei gelten aber einige Ausnahmen.
Qualifikation oder Kirchenmitgliedschaft, was wiegt bei der Stellenbesetzung schwerer? Sozialethiker Kreß, VdDD-Vize Mälzer und Diakonie-Vorstand Lunkenheimer diskutierten kontrovers. Unsere Online-Diskussion hier zum Nachlesen.
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob eine Kündigung wegen Kirchenaustritts rechtens ist. Die Caritas Limburg hatte einer Ex-Katholikin gekündigt, ihren evangelischen Kolleginnen jedoch nicht.
Kirchliche Arbeitgeber müssen erkrankten Beschäftigten das gesetzlich geregelte Entgelt fortzahlen. Anderslautende Bestimmungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien sind laut Bundesarbeitsgericht ungültig.
Ein kirchlicher Betrieb ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht weist mit dieser Klarstellung die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers zurück.