Malteser Hilfsdienst

Arbeitsrechtliche Kommission senkt Höchstarbeitszeit

Beschäftigte beim Malteser Rettungsdienst dürfen ab 2028 nur noch höchstens 42 Wochenstunden arbeiten. Bislang gilt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Malteser Rettungsdienst wird bis 2028 schrittweise von 48 Stunden auf 42 Stunden reduziert. Die Senkung der Höchstarbeitszeit hat die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands gestern in Köln beschlossen. Das teilte die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission mit. Zudem einigte sich die Kommission auf eine monatliche Zulage für Notfallsanitäter von bis zu 400 Euro, gestaffelt nach Tätigkeitsjahren.

„Die Begrenzung der überlangen Arbeitszeiten war längst fällig“, sagte der Sprecher der Caritas-Mitarbeiterseite, Oliver Hölters. „Das Personal im Rettungsdienst dürfen wir nicht verheizen.“

Schrittweise Reduzierung ab 2025

Die Höchstarbeitszeit soll ab Januar 2025 zunächst auf 45 Stunden sinken und danach in jedem Jahr bis 2028 um eine weitere Stunde. Die monatliche Zulage beträgt ab dem dritten Tätigkeitsjahr 150 Euro, ab dem fünften 250 Euro und ab dem siebten 400 Euro. Sie soll spätestens ab 2028 gezahlt werden.

Der Malteser Hilfsdienst gehört dem Deutschen Caritasverband an. Die bundesweit rund 8.000 Mitarbeitenden im Rettungsdienst der Malteser werden nach dem Tarifwerk AVR Caritas vergütet. Die Bezahlung wird in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes verhandelt, die paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite besetzt ist.

Martin Thoma
thoma(at)wohlfahrtintern.de