Verwaltungsgericht weist Klage gegen Höhe der Pflegeumlage ab
Der DRK Kreisverband Biedenkopf ist mit einer Klage gegen den Landkreis gescheitert. Die Umlage für die Pflegeausbildung ist aus seiner Sicht zu hoch.
Das Gießener Verwaltungsgericht hat eine Klage des DRK Biedenkopf abgewiesen. Der Kreisverband hatte gegen den Landkreis Marburg-Biedenkopf geklagt, weil die Höhe der Pflegeumlage aus seiner Sicht zu hoch angesetzt ist. Die Kommune hatte für 2024 den Umlagebetrag für das Krankenhaus des Kreisverbandes auf knapp 790.000 Euro festgesetzt. Der Kreisverband hingegen vertritt laut Gericht die Auffassung, dass die für die Festsetzung in Ansatz gebrachten konkreten Fallzahlen unzutreffend und seit der Corona-Pandemie rückläufig seien.
Höhe der Umlage steht nicht zur Disposition
Die Richterin wies das zurück: Die Teilnahme am Umlageverfahren sei gesetzlich vorgesehen und stehe nicht zur Disposition. In Ausführung des Pflegeberufegesetzes erfolge die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung seit 2020 über Landesfonds. Durch ein Umlageverfahren stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Einrichtungen, die ausbilden, in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind, wie Einrichtungen, die nicht ausbilden.
Kreis will Krankenhaus vorläufig übernehmen
Der DRK Kreisverband hatte im September des vergangenen Jahres Insolvenz beim Amtsgericht Marburg beantragt, in die ihn die defizitäre Lage seines Krankenhauses getrieben hat. Der Träger habe seit Jahren mit einer angespannten Ertragslage zu kämpfen, hieß es aus dem Unternehmen. Gleichzeitig finanziere der Verband im dritten Jahr hintereinander die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst vor. Ende des Jahres gab der Kreis seinen Plan bekannt, das Krankenhaus als eine Zwischenlösung zu übernehmen, bis ein privatrechtlicher Investor gefunden sei.
Der DRK Kreisverband Biedenkopf beschäftigt gut 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben dem Krankenhaus betreibt er zwei stationäre Pflegeeinrichtungen, einen ambulanten Dienst sowie Alltagshilfen.
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