Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf selben Lohn
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sichert Teilzeitbeschäftigten denselben Lohn zu wie in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitenden. Geklagt hatte ein Rettungsassistent.
Die Gewerkschaft Verdi fordert in den Tarifverhandlungen mit dem privaten Klinikbetreiber Helios 10,5 Prozent mehr Lohn. Das Angebot von Helios reicht Verdi nicht.
Verdi fordert für die Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich der SRH Holding ein Gehaltsplus von 10,5 Prozent. Das Unternehmen sieht darin eine Gefahr für seine Einrichtungen.
Die Gehälter der Beschäftigten der Charité Universitätsmedizin Berlin steigen ab kommendem Jahr um 5,7 Prozent. Die Klinik verspricht sich von der Einigung mit dem Marburger Bund einen deutlichen Bürokratieabbau.
Die privaten Sana Kliniken haben sich mit Verdi auf eine Tariferhöhung von sieben Prozent geeinigt. Einmalzahlungen haben die Tarifpartner ebenfalls beschlossen.
Das Universitätsklinikum Frankfurt hat sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Tarifvertrag für mehr Personal und Entlastung geeinigt. Verdi sieht den Vertrag als Signal an den Gesetzgeber.
Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Entgelterhöhung von 10,5 Prozent. Aus Sicht der Kommunen ist das nicht realisierbar.
Die Augustinum Gruppe verbessert die Eingruppierung ihrer Reinigungskräfte. Damit reagiert sie auf den neuen Mindestlohn in der Branche.

Die wichtigste Frage lautet: Wozu braucht es ein kirchliches Arbeitsrecht? Das allgemeine Arbeitsrecht ist vor allem ein Schutzrecht für Arbeitnehmende. So dient das Arbeitszeitgesetz unter anderem der Begrenzung der täglichen…

In ihrem Koalitionsvertrag schreibt die Ampel: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“ Da…
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf die Gewerkschaft Verdi in der Pflegebranche Tarifverträge abschließen. Damit scheiterte der Antrag eines Pflegeverbandes.
Dem Bundesarbeitsgericht zufolge steht Beschäftigten im Dauernachtdienst ein Lohnzuschlag von 30 Prozent zu. Damit reagiert das Gericht auf die Klage einer Betreuungskraft in der Behindertenhilfe.