Nachtarbeit

Lohnzuschlag von 30 Prozent rechtskräftig

Dem Bundesarbeitsgericht zufolge steht Beschäftigten im Dauernachtdienst ein Lohnzuschlag von 30 Prozent zu. Damit reagiert das Gericht auf die Klage einer Betreuungskraft in der Behindertenhilfe.

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