Ex-Geschäftsführer geht in Berufung
Ein zu Schadensersatz verurteilter früherer Geschäftsführer der AWO AJS hat Berufung eingelegt. Es geht um eine Summe im hohen sechsstelligen Bereich.
Ein ehemaliger Geschäftsführer der AWO Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AWO AJS) hat Berufung gegen die Zahlung von 700.000 Euro Schadensersatz an das Unternehmen eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin der Tochtergesellschaft des Thüringer AWO Landesverbands.
Im Dezember hatte die Handelskammer am Landgericht Erfurt den Manager zur Zahlung der Summe an die AWO AJS verurteilt. Das Gericht hatte außerdem die Klage des Mannes gegen seine fristlose Kündigung im August 2020 abgewiesen.
In dem Verfahren, das über vier Jahre ging, verhandelte das Gericht über Entscheidungen zum Nachteil des Unternehmens, die der ehemalige Geschäftsführer ohne Zustimmung des Aufsichtsrats getroffen haben soll. Über die Berufung muss nun das Oberlandesgericht Jena entscheiden.
Die AWO AJS ist eine Tochtergesellschaft des AWO Landesverbands Thüringen und des AWO Kreisverbands Erfurt. Das Unternehmen beschäftigt rund 5.000 Mitarbeitende in 165 Einrichtungen, unter anderem in Kitas und stationärer sowie ambulanter Pflege.
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