Entlassung von Geschäftsführer war rechtmäßig
Das Erfurter Landgericht hat die Klage eines ehemaligen Geschäftsführers der AWO AJS gegen seine Entlassung abgewiesen. Er muss stattdessen eine hohe Summe zahlen.
Das Landgericht Erfurt sieht die Entlassung eines ehemaligen Geschäftsführers der AWO Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AJS) als rechtmäßig an. Das Gericht hat damit seine Klage gegen die Kündigung zurückgewiesen. Stattdessen muss der Ex-Geschäftsführer 700.000 Euro Schadensersatz zahlen.
AWO-Tochter wollte eine Million Euro
Die AWO AJS hatte den Ex-Geschäftsführer ihrerseits auf die Zahlung von einer Million Euro verklagt. Er habe ohne Absprache mit dem Aufsichtsrat einen Prokuristen gefeuert, was das Unternehmen 280.000 Euro gekostet habe. Darüber hinaus habe er den Bau zweier Sozialzentren ohne Einbezug der Fachbereiche und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung in die Wege geleitet. Das Gerichtsverfahren dauerte bislang viereinhalb Jahre. Beide Seiten können nun noch Berufung vor dem Oberlandesgericht Jena einlegen.
Die AWO AJS ist eine Tochtergesellschaft des AWO Landesverbandes Thüringen und des AWO Kreisverbandes Erfurt. Das Unternehmen beschäftigt rund 5.000 Mitarbeitende in 165 Einrichtungen, unter anderem in Kitas und stationärer sowie ambulanter Pflege.
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