22.02.2018, 09:07 Uhr BereitschaftsdienstRufbereitschaft ist ArbeitszeitBereitschaftsdienste, bei denen Einsatzkräfte der Feuewehr innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!