Mindestbesetzung

Krankenhäuser müssen Personalbedarf anpassen

Bei Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf auf einer Station müssen Krankenhäuser den Personalbedarf anpassen. So müsse die Klinikleitung reagieren, wenn die Einigungsstelle mit dem Betriebsrat eine Erhöhung vorschreibt. Das hat das Arbeitsgericht Kiel entschieden.

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