16.11.2017, 17:20 Uhr Volkssolidarität KV Rostock-StadtKreisverbände haften für PleitefondsDie Volkssolidarität muss für ihren insolvent gegangenen Immobilienfonds Schadenersatz zahlen. Die Geschäftsführer können nicht belangt werden. Das entschied nach neun Jahren Rechtsstreit der Bundesgerichtshof. Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!In Verbindung stehende Artikel:Volkssolidarität KV Bad Doberan/Rostock-LandKreisverband muss Schadenersatz zahlen - 24.05.2018 - 10:30 UhrVolkssolidarität KV Bad Doberan/Rostock-LandLandgericht weist Klage auf Schadensersatz ab - 31.05.2018 - 12:00 Uhr