04.05.2017, 15:50 Uhr ASB BayernFahrdienste müssen Weg zum ersten Kind vergüten Träger müssen im Behindertenfahrdienst die Fahrt von der Wohnung des Fahrers zum ersten Kind vergüten. Das hat das Bundesministerium für Arbeit dem ASB Bayern mitgeteilt.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!