AWO KV Frankfurt am Main

Ex-Geschäftsführer muss Schadensersatz zahlen

Das hessische Landesarbeitsgericht hat den früheren Geschäftsführer der AWO verurteilt, dem Verband 1,8 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen. Das Urteil bezieht sich auf Schäden aus mehreren Verstößen.

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Martin Thoma
thoma(at)wohlfahrtintern.de