06.06.2017, 13:32 Uhr DRK SchwesternschaftenBundestag ändert DRK-GesetzDie Änderung des DRK-Gesetzes ist beschlossen. Für gestellte Rotkreuzschwestern gilt die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegte 18 monatige Überlassungshöchstdauer demnach nicht.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!