14.12.2016, 09:35 Uhr DRK Blutspendedienst WestBetriebsrat darf online mitbestimmenDas Bundesarbeitsgericht hat dem Betriebsrat des DRK-Blutspendedienst West ein Mitspracherecht bei der Kommentarfunktion der eigenen Facebook-Seite eingeräumt. Das Urteil ist wegweisend für alle Unternehmen mit Auftritten in sozialen Netzwerken.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!