DRK Schwesternschaft

BAG hält Rotkreuzschwestern für Arbeitnehmerinnen

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Die Gestellung von Rotkreuz-Schwestern ist eine Arbeitnehmerüberlassung. So lautet das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Damit gilt für die Mitglieder der DRK-Schwesternschaften ab 1. April das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

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