DRK Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland

Arbeitsgericht verbietet fristlose Kündigung von Betriebsrat

Das Mainzer Arbeitsgericht hat die Kündigung eines Betriebsrates des DRK Blutspendedienstes Rheinland-Pfalz und Saarland verboten. Das Unternehmen machte dem Betriebsrat mehrere Vorwürfe.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de