Diakonie Deutschland

Evangelische Kirche reformiert Entschädigung sexueller Gewalt

Diakonie-Präsident Schuch © Diakonie/Die Hoffotografen

Die evangelische Kirche will Opfer sexueller Gewalt künftig nach einheitlichen Standards anerkennen und entschädigen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch will bei der Umsetzung keine Zeit verlieren.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Damit will er die Festlegung von Anerkennungsleistungen nach einheitlichen Standards ermöglichen. Dies solle sowohl für die evangelische Kirche als auch in der Diakonie gelten, so der evangelische Spitzenverband.

Zweistufenmodell für jeweilige Entschädigungsleistung

Der jeweiligen Entschädigung solle ein Kombimodel zugrunde liegen: Basis sei die individuelle Leistung. Sie orientiere sich an der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen für Betroffene. Für diese individuellen Leistungen gebe es keine Obergrenzen. Zusätzlich werde es eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten geben. Diese erhielten Betroffene auch dann, wenn der Straftatbestand bereits verjährt sei. Insgesamt werde mit der Reform die Höhe der Anerkennungsleistungen steigen.

Umsetzung ab Beginn 2026

Die Umsetzung der Richtlinie erfolge in den Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch will das bis Anfang des kommenden Jahres in die Wege leiten. „Wir werden mit allen verantwortlichen Personen hierfür die notwendigen Entscheidungen veranlassen“, so der Verbandschef.

Die Diakonie Deutschland ist der evangelische Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Zum Dachverband gehören 17 Landesverbände, 64 Fachverbände sowie 5.000 Rechtsträger mit über 33.000 Angeboten für die Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen. Insgesamt arbeiten über 627.000 Mitarbeitende für die Diakonie.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de