Diakonie Deutschland

Mitarbeitende erhalten Recht auf Sitze in Aufsichtsräten

Belegschaften von Diakonie-Trägern mit mehr als 500 Beschäftigten haben künftig das Recht auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Die Diakonie folgt einem Beschluss der evangelischen Kirche.

Diakonische Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten müssen ihren Mitarbeitenden künftig eine feste Vertretung im Aufsichtsrat ermöglichen. Mit der neuen Regelung sollen die Mitarbeitenden eine stärkere Stimme bei wichtigen Unternehmensentscheidungen erhalten. Bei größeren Gremien mit mehr als acht Personen erhalten die Mitarbeitenden zwei Sitze. 

Evangelische Kirche hat Neuregelung beschlossen

Die neue Regelung hat die Konferenz Diakonie und Entwicklung beschlossen. Sie folgt damit einem Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese hatte im Rahmen der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes im Dezember 2023 eine entsprechende Regelung gefordert. Die Umsetzungsfrist der neuen Rahmenbestimmung läuft bis Ende 2028. 

Die Diakonie Deutschland ist der evangelische Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Zum Dachverband gehören 17 Landesverbände, 64 Fachverbände sowie 5.000 Rechtsträger mit über 33.000 Angeboten für die Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen. Insgesamt arbeiten über 627.000 Mitarbeitende für die Diakonie.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de