Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus

Arbeitsgericht bestätigt Abtreibungsverbot in Privatpraxis

Klinikum Lippstadt, ehemals Ev. Krankenhaus © Klinikum Lippstadt GmbH

Das Klinikum Lippstadt verbietet die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Nach einer Entscheidung des Hammer Arbeitsgerichtes darf es das auch über die Einrichtung hinaus.

Das Christliche Krankenhaus Lippstadt darf seinen Ärztinnen und Ärzten auch in einer eigenen Praxis die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten. Das Arbeitsgericht Hamm hat mit dieser Entscheidung die Klage eines angestellten Mediziners zurückgewiesen. Der Gynäkologe war vor Gericht gezogen, um prüfen zu lassen, ob die Klinik seine Nebentätigkeit genehmigen muss.

Arbeitgeber hat Direktionsrecht

Der Mediziner arbeitete zuvor für das Evangelische Krankenhaus Lippstadt. Inzwischen ist dieses mit dem katholischen Dreifaltigkeitshospital zu einem überkonfessionellen Krankenhaus fusioniert. Das Evangelische Krankenhaus hatte die Nebentätigkeit erlaubt, das Christliche Krankenhaus als neuer Arbeitgeber verbietet ihm, die Abbrüche durchzuführen.

Zusammenschluss im vergangenen Dezember

Im Dezember hatten das Evangelische Krankenhaus und das Dreifaltigkeitshospital ihre Fusion beschlossen. Mit in den Verbund kam auch das Marien-Hospital im benachbarten Erwitte. Nach Unternehmensangaben sei der größte Gesundheitsversorger im Kreis Soest entstanden.

Das Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus beschäftigt seit dem Zusammenschluss des Dreifaltigkeit-Hospitals, des Evangelischen Krankenhauses sowie des Marien-Hospitals im benachbarten Erwitte rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de