16.08.2018, 10:33 Uhr Caritas PaderbornMindestlohn gilt nicht für BereitschaftBereitschaftszeiten müssen nicht mit dem Mindestlohn vergütet werden. Das Arbeitsgericht Paderborn weist die Klage gegen den Caritasverband Paderborn ab.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!