AWO Arbeitgeberverband

Klage gegen Pflegekommission erfolgreich

Rifat Fersahoglu-Weber, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands der AWO ©AWO Be Braunschweig

Die Besetzung der dritten Pflegekommission ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem Recht gegeben.

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