AWO LV Sachsen

Gericht klärt Rechtsstreit um Betriebskosten

Die Stadt Gröditz muss seine Schulden bei der AWO bezahlen. Der Konflikt um den Unterhalt von zwei Kindertagesstätten hatte sich jahrelang hingezogen.

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Malte Bollmeier
bollmeier(at)wohlfahrtintern.de