AWO KV Frankfurt am Main

Ex-Oberbürgermeister scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen. Er bestreitet, von der AWO Vorteile genommen zu haben.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de

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