AWO KV Frankfurt am Main
Ex-Oberbürgermeister scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen. Er bestreitet, von der AWO Vorteile genommen zu haben.
Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de