04.11.2021, 13:30 Uhr AWO KV WiesbadenEx-Mitarbeiterin muss Gehalt zurückzahlenDie AWO Wiesbaden hat eine ehemalige Mitarbeiterin nur zum Schein beschäftigt. Die Frau muss nun eine hohe Summe zurückzahlen.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!