AWO LV Brandenburg

Ex-Geschäftsführerin darf weiter Gehalt bekommen

Der AWO Landesverband Brandenburg darf seiner ehemaligen Geschäftsführerin auch nach deren Ausscheiden noch Gehalt zahlen. Das Oberlandesgericht Brandenburg kassiert damit eine einstweilige Verfügung.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de

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