18.03.2019, 12:24 Uhr AWO KV MüritzEx-Geschäftsführer muss 390.000 Euro zurückzahlenEin ehemaliger Geschäftsführer muss dem AWO Kreisverband Müritz knapp 400.000 Euro an Gehalt und Bezügen zurückzahlen. Der Verband sieht das Urteil als positives Zeichen.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!In Verbindung stehende Artikel:TransparenzDRK Mecklenburg-Vorpommern hält mehr Kontrolle für richtig - 25.06.2019 - 13:26 UhrAWO KV MüritzProzess gegen Ex-Geschäftsführer startet im Februar - 21.01.2021 - 13:45 Uhr