21.04.2022, 11:40 Uhr AWO KV WiesbadenEx-Mitarbeiterin soll wegen Scheinarbeit knapp 71.000 Euro zurückzahlenEine ehemalige Mitarbeiterin der AWO Wiesbaden muss knapp 71.000 Euro an den Kreisverband zurückzahlen. Das Freiburger Arbeitsgericht verurteilte sie wegen Scheinarbeit.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!