AWO KV Wiesbaden

Ex-Mitarbeiterin soll wegen Scheinarbeit knapp 71.000 Euro zurückzahlen

Eine ehemalige Mitarbeiterin der AWO Wiesbaden muss knapp 71.000 Euro an den Kreisverband zurückzahlen. Das Freiburger Arbeitsgericht verurteilte sie wegen Scheinarbeit.

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