Durchschnittslöhne steigen um 8,8 Prozent
Der GKV-Spitzenverband hat die regional üblichen Lohnniveaus in der Langzeitpflege veröffentlicht. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Die Durchschnittslöhne in der Pflege sind 2024 gegenüber dem Vorjahr um 8,8 Prozent gestiegen. Das ergibt sich aus den regional üblichen Entlohnungsniveaus, die der GKV-Spitzenverband ermittelt hat. Damit liegen die Löhne bundesweit im Schnitt bei 22,00 Euro pro Stunde. Das ist ein klarer Anstieg gegenüber den Vorjahren, in denen die Löhne nur um rund zwei Prozent pro Jahr wuchsen.
Der deutschlandweite Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt demnach 25,93 Euro, ein Plus von knapp 9,2 Prozent. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung verdienen im Schnitt 19,26 Euro, also knapp 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2023. Pflegeassistenzkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten durchschnittlich 21,41 Euro, also 9,6 Prozent mehr als bisher.
Regionale Unterschiede
Dabei gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen liegen mit Steigerungen um zehn Prozent vorne. Mit rund neun Prozent liegen Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen knapp dahinter. In Bremen und Berlin fielen die Steigerungen mit vier bis fünf Prozent am geringsten aus.
„Die höheren Durchschnittslöhne in der Altenpflege zeigen, dass sich Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Grund für den Anstieg sei die Anbindung der durchschnittlichen Entlohnung an die Tariflohnentwicklung.
Verband fordert Begrenzung der Eigenanteile
„Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich höhere Löhne aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken“, fügte Pfeiffer hinzu. Um die höheren Löhne gegenfinanzieren zu können, müssten Einrichtungen oft die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen anheben. Pfeiffer forderte die Politik auf, die steigende Belastung der Pflegebedürftigen wirksam zu begrenzen.
Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband ermittelt jedes Jahr die regional üblichen Entlohnungsniveaus für die Branche. Berücksichtigt werden dafür Tarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien, die für Pflege- und Betreuungskräfte gelten.
Seit 2022 gilt für die Langzeitpflege das Tariftreuegesetz. Pflegeeinrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, dürfen seitdem das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten. Einrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Lohnniveau bezahlen, haben nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Gehälter anzupassen.
kacsoh(at)wohlfahrtintern.de