Bundeskommission empfiehlt Erhöhung um 5,3 Prozent
Die Pflegekommission hat sich auf eine Anhebung des Mindestlohns in der Branche um 5,3 Prozent festgelegt. Sie soll in zwei Schritten stattfinden.
Die Pflegekommission des Bundesarbeitsministeriums hat sich auf eine Steigerung des Pflegemindestlohns um 5,3 Prozent geeinigt. Diese soll in zwei Schritten stattfinden:
- Ab Juli 2026 sollen Pflegehilfskräfte mindestens 16,52 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro und Pflegefachkräfte 21,03 Euro verdienen.
- Ab Juli 2027 sollen Pflegehilfskräfte mindestens 16,95 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 18,26 Euro und Pflegefachkräfte 21,58 Euro verdienen.
- Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission einen Anspruch auf neun Urlaubstage pro Jahr im Fall einer Fünftagewoche.
Regelung betrifft 1,3 Millionen Beschäftigte
Die Pflegekommission spricht sich für eine Laufzeit bis zum 30. September 2028 aus. Die aktuell gültige Verordnung ist noch bis einschließlich Juni 2026 gültig. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten laut Ministeriumsangaben in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.
Die Pflegekommission besteht aus Arbeitgebern und -nehmern der Pflegebranche. Die Kommissionsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Niedergeschrieben sind sie in der sogenannten Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
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