Bundesarbeitsgericht zweifelt an Rechtmäßigkeit von Tarifvertrag
Die Diakonie Niedersachsen hält an ihrem mit Verdi geschlossenen Tarifvertrag fest. Das Bundesarbeitsgericht hegt jedoch Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.
Die Diakonie Niedersachsen will ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin nach dem mit Verdi geschlossenen Tarifvertrag vergüten. Beide Seiten seien sich einig, dass das angewandte System gut funktioniere und erhalten werden muss, so Silke Schrader, Geschäftsführerin des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.
Verpflichtende Mitgliedschaft im Dienstgeberverband
Anlass für die Klarstellung ist ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Dieses hat Zweifel an der Gültigkeit des Tarifvertrages der Diakonie Niedersachsen. Für die diakonischen Träger und Verbände sei die Mitgliedschaft im Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen verpflichtend, so das Gericht. Deshalb sei die Tariffähigkeit des Dienstgeberverbands zweifelhaft.
Bundesarbeitsgericht für Klärung nicht zuständig
Eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Tarifvertrags hat das Bundesarbeitsgericht aber nicht getroffen. In dem Prozess ging es eigentlich um die Klage einer Fachkrankenschwester, die an einer diakonischen Klinik in Niedersachsen arbeitet. Sie hatte wegen einer nicht erhaltenen Zulage geklagt. Über diese hat das Gericht letztlich auf der Grundlage eines gesonderten Überleitungstarifvertrags entschieden.
„Das Bundesarbeitsgericht hat eine Frage in den Raum geworfen und beantwortet sie nicht“, kritisierte der Sprecher der Mitarbeitendenvertretungen in den Diakonischen Werken Niedersachsens, Tobias Warjes. Geschäftsführerin Schrader sagte, eine Klärung der Tariffähigkeit sei Sache des Landesarbeitsgerichts in Niedersachsen. Dieses könne aber nur auf einen bestimmten Streitfall hin aktiv werden.
Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen ist der Arbeitgeberverband der diakonischen Unternehmen in Niedersachsen. Der DDN vertritt 240 Unternehmen mit 44.000 Mitarbeitenden.
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