Diakonie Deutschland

Mitarbeitende erhalten 3,7 Prozent mehr Gehalt

Die Beschäftigten in Einrichtungen der Diakonie Deutschland erhalten ab März 2025 3,7 Prozent mehr Gehalt. Daneben steigen Zeitzuschläge und eine individuelle Zulage.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat eine Entgelterhöhung für rund 180.000 Beschäftigte beschlossen. Sie gilt für alle Mitarbeitenden, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland vergütet werden. Die Erhöhung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30. April 2026.

Die Ergebnisse im Überblick:

  • Ab 1. März erhalten die Mitarbeitenden 3,7 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 150 Euro.
     
  • Die Wechselschichtzulage erhöht sich ab August von 130 auf 150 Euro.
     
  • Die Schichtzulage steigt ab August von 40 auf 60 Euro.
     
  • Die Kinderzulage beträgt pro Kind ab Juli mindestens 100 Euro.
     
  • Mitarbeitende, die mindestens zehn Jahre in einer Einrichtung beschäftigt sind, erhalten im Jahr 2025 einmalig einen zusätzlichen freien Tag.
     
  • Auszubildende und Praktikanten erhalten ebenfalls 3,7 Prozent mehr Geld.
     
  • Ärztliche Mitarbeitende erhalten noch 2024 eine Inflationsausgleichszahlung von 500 Euro. Mit den bereits vorausgegangenen Zahlungen erreichen sie damit, wie zuvor bereits die restlichen Beschäftigten, die Obergrenze von 3.000 Euro.
     
  • Für Ärztinnen und Ärzte erhöhen sich die Tabellen- und Bereitschaftsdienstentgelte ab 1. Januar um 3,7 Prozent.

Dienstgeber müssen Refinanzierung sichern

Dietmar Prexl, Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland, bezeichnete den Abschluss als „wirtschaftlich herausfordernd“. Die Unternehmen müssten in den anstehenden Verhandlungen mit den finanzklammen Kostenträgern die Refinanzierung sicherstellen. Die Träger seien mehr denn je durch die allgemein angespannte Situation unter Druck, dies gelte insbesondere für die Krankenhäuser. 

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland regelt die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD). Die Kommission setzt sich aus jeweils zwölf diakonischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretenden aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. 

Birke Resch
resch(at)wohlfahrtintern.de