12.07.2022, 10:35 Uhr Diakonie Schleswig-HolsteinEinseitig festgelegte Entgeltordnungen sind nicht kirchengemäßDiakonische Arbeitgeber dürfen Vergütungsordnungen nicht einseitig bestimmen. Denn als kirchengemäß gelten dem Kirchengerichtshof zufolge nur der Zweite und Dritte Weg.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!