Jung-Stilling-Krankenhaus

Diakonie muss Mitarbeiterin höher eingruppieren

Das Jung-Stilling-Krankenhaus muss einer Mitarbeiterin der Radiologie ein höheres Gehalt zahlen. Das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen könnte auch andere Krankenhäuser betreffen.

WI Abo
Jetzt gesamten Artikel lesen.
WI.Abo bestellen oder anmelden!