Flächentarifvertrag

Dienstgebervertreter-Chef der Caritas zweifelt an Allgemeinverbindlichkeit

Dienstgeber-Sprecher Altmann © Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission

In der Altenpflege brauche es neben Mindestbedingungen kein flächendeckendes Regelwerk, sagt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Caritas. Die Dienstgeber wollen über den Flächentarifvertrag abstimmen.

  • Ein flächendeckendes, einheitliches Regelwerk für alle Pflegedienste und –heime sollte nicht eingeführt werden, sagt Norbert Altmann, Dienstgebervertreter der Caritas.
  • Die Mehrkosten für gute Lohne träfen momentan die Pflegebedürftigen und treibe sie in die Sozialhilfe.
  • Die Dienstgeberseite der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas will am 25. Februar über die Allgemeinverbindlichkeit abstimmen.

In der Caritas gibt es Zweifel an einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege. Ein flächendeckendes, einheitliches Regelwerk für alle Arbeitsbedingungen in allen Pflegediensten und –heimen sollte nicht eingeführt werden, sagte Norbert Altmann, Dienstgebervertreter der Caritas, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die bestehenden Mindestbedingungen sollten weiterhin über die bestehende Pflege-Mindestlohnkommission geregelt werden.

Mehrkosten treffen Pflegebedürftige

Die zentrale Voraussetzung für gute Löhne und Arbeitsbedingungen sei, dass die Pflegeversicherung höhere Personalkosten finanziert, sagt Altmann. Diese Mehrkosten träfen momentan Pflegebedürftigen und trieben sie in die Sozialhilfe. Eine politische Lösung dafür sei überfällig, so der Dienstgebervertreter. Die arbeitsrechtliche Kommission will am 25. Februar über den Antrag auf die Allgemeinverbindlicherklärung abstimmen. rv