Kirchliches Arbeitsrecht

Caritas streicht Bezug auf katholische Glaubens- und Sittenlehre

Die Caritas wendet die katholische Glaubens- und Sittenlehre nicht mehr auf das Privatleben ihrer Beschäftigten an. Die arbeitsrechtliche Kommission will auch das Kündigungsrecht anpassen.

WI Abo
Jetzt gesamten Artikel lesen.
WI.Abo bestellen oder anmelden!