Kirchliches Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht verbietet Kürzungen im Krankheitsfall

Kirchliche Arbeitgeber müssen erkrankten Beschäftigten das gesetzlich geregelte Entgelt fortzahlen. Anderslautende Bestimmungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien sind laut Bundesarbeitsgericht ungültig.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de