Schuldnerhilfe

AWO Brandenburg fordert Rechtsanspruch auf Beratung

Die AWO Brandenburg setzt sich für einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung ein. Die Coronapandemie habe die finanzielle Situation vieler Menschen verschärft, sagt Geschäftsführerin Anne Baaske.

  • Für verschuldete Menschen fordert die AWO Brandenburg einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung.

  • Die Coronapandemie führe viele in die Schuldenfalle.

  • Der Verband veröffentlicht ein Positionspapier zur Armutsgefährdung.

Angesichts einer zunehmenden Verschuldung von Menschen in Deutschland fordert die AWO Brandenburg einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung. „Die Coronapandemie verschärft die Verschuldung“, sagt Anne Baaske, Geschäftsführerin der AWO Brandenburg. Viele Menschen müssten aufgrund der pandemischen Lage mit weniger Einkommen leben. Sie könnten Kredite nicht mehr bezahlen und gerieten in die Schuldenfalle.

Betroffene nehmen Beratung spät in Anspruch

In einem Positionspapier zur Armutsgefährdung ver- und überschuldeter Menschen formuliert die AWO Brandenburg Forderungen zur Prävention von Liquiditätsproblemen, zur Weiterentwicklung des Unterstützungssystems und zu Nachbesserungen bei der Entschuldung. Erfahrungsgemäß würden Menschen eine Schuldnerberatung sehr spät in Anspruch nehmen. Ein Leben ohne Geld bedeute, über Jahre die Ausgaben des täglichen Lebens wie Strom, Miete und Wasser im Blick zu behalten. An vielen Stellen werde gespart und Anschaffungen seien ein finanzieller Kraftakt. Der andauernde Stress belaste die Menschen und ihre Familien sehr.

Die AWO Brandenburg beschäftigt rund 5.700 hauptamtliche Mitarbeitende. Der Träger betreibt im Bundesland etwa 400 Einrichtungen und Dienste und ist unter anderem auf Gebieten der sozialen Arbeit, der Erziehung, der Pflege und des Gesundheitswesens tätig. sd