Stiftung klagt auf Verbesserungen im Rettungsdienst

Björn Steiger Stiftung erhebt Verfassungsbeschwerde © axentis/Lopata
Die Björn Steiger Stiftung hat Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bund und Länder würden die Notfallversorgung nicht mehr sicherstellen.
Die Björn Steiger Stiftung hat Verfassungsbeschwerde gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg eingereicht. Sie wirft den verantwortlichen Politikern vor, die Notfallversorgung der Bürger nicht mehr sicherzustellen. Mit der am 13. März eingereichten Klage wolle die Stiftung die Politik zwingen, die Missstände im Rettungswesen zu beseitigen, erklärte Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger. Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob es die Verfassungsbeschwerde der Björn Steiger Stiftung zulässt.
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt
Das Land Baden-Württemberg verletze mit seinem am 1. Juli in Kraft getretenen Rettungsdienstgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, sagte der Stiftungspräsident weiter. In dem Gesetz habe das Land die Hilfsfristen so heraufgesetzt, dass etwa für Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand die Hilfe zu spät komme. Die Klage gegen das Land Baden-Württemberg richte sich stellvertretend gegen alle anderen Bundesländer, in denen die Situation ähnlich sei.
Neben Baden-Württemberg verklagt die Stiftung auch den Bund, der die Rettungsdienste aus der Krankenversicherung bezahlt. Verfassungsrechtlich müsse deshalb der Bund dafür sorgen, dass die Versicherten für ihre Beiträge eine Leistung bekommen, argumentiert die Stiftung.
Notfall-Gesetz platzte zusammen mit der Ampel
Die Ampelregierung hatte einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Das Gesetz wurde aber nach dem Bruch der Koalition nicht mehr verabschiedet.
„Das Menschenrecht auf schnelle und bestmögliche Notfallversorgung wird tagtäglich verletzt“, sagte Steiger. Jeden Tag gebe es vermeidbare Todesfälle. Grund sei ein veraltetes und ineffizientes System im Rettungswesen, das noch aus den 70er Jahren stamme. Schon im vergangenen Sommer hatte die Björn Steiger Stiftung eine bei dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio in Auftrag gegebene Studie vorgestellt, die Missstände im Rettungswesen belegte. Die Stiftung beruft sich in ihrer Beschwerde auf das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgehaltene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Staat sei verpflichtet, dieses Recht auch mit einem guten Rettungsdienst zu schützen.
Die Björn Steiger Stiftung wurde 1969 gegründet und ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Ziel, die Notfallhilfe und das Rettungswesen in Deutschland zu verbessern.
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