Bundesteilhabegesetz

"Wirkung in der Eingliederungshilfe ist bisher nicht kontrollierbar“

Professor Boecker © Wohlfahrt Intern

Dem Bundesteilhabegesetz zufolge müssen Leistungsträger die Wirkung von Leistungen der Eingliederungshilfe kontrollieren. Jedoch habe kein Land bisher gelöst, wie das geht, sagt Michael Boecker von der Fachhochschule Dortmund.

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