09.10.2020, 13:44 Uhr Bundesteilhabegesetz"Wirkung in der Eingliederungshilfe ist bisher nicht kontrollierbar“Professor Boecker © Wohlfahrt InternDem Bundesteilhabegesetz zufolge müssen Leistungsträger die Wirkung von Leistungen der Eingliederungshilfe kontrollieren. Jedoch habe kein Land bisher gelöst, wie das geht, sagt Michael Boecker von der Fachhochschule Dortmund.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!