03.12.2019, 11:53 Uhr Umsatzsteuer„Träger müssen Steuerermäßigung künftig genauer prüfen“Geschäftsführerin Bessenich © Caritas Behindertenhilfe und PsychiatrieGemeinnützigkeit schützt nicht automatisch vor dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Viele Träger stelle das Urteil des Bundesfinanzhofs vor erhebliche Herausforderungen, warnt CBP-Geschäftsführerin Janina Bessenich.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!