Umsatzsteuer

„Träger müssen Steuerermäßigung künftig genauer prüfen“

Geschäftsführerin Bessenich © Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

Gemeinnützigkeit schützt nicht automatisch vor dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Viele Träger stelle das Urteil des Bundesfinanzhofs vor erhebliche Herausforderungen, warnt CBP-Geschäftsführerin Janina Bessenich.

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