Wahlrecht

Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht

Der Inklusionsbeirat der staatlichen Koordinierungsstelle fordert die Streichung zweier Regelungen im Bundeswahlgesetz über das Wahlrecht für Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

WI Abo
Jetzt gesamten Artikel lesen.
WI.Abo bestellen oder anmelden!