Intensivpflege

Gesetzesentwurf verstößt gegen Selbstbestimmungsrecht

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Schmidt © Bernd Lammel

Der Gesetzesentwurf zur Intensivpflege laufe dem Wunsch- und Wahlrecht von Betroffenen zuwider, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn treibe es auch aus einem Grund voran.

WI Abo
Jetzt gesamten Artikel lesen.
WI.Abo bestellen oder anmelden!