Die evangelische Heimstiftung freut sich über das Urteil des Bundessozialgerichts, mit dem es am bisherigen Prüfschema für die Festsetzung von Pflegesätzen in der vollstationären Pflege festhält. Die Refinanzierbarkeit tariflicher Löhne sei damit gestärkt, so der evangelische Träger.
Jetzt gesamten Artikel lesen. WI.Abo bestellen oder anmelden!