04.04.2019, 14:19 Uhr OrganspendeWiderspruchslösung diskriminiert Menschen mit BehinderungMitglied des Bundesvorstand Ramona Günther © Bernd LammelDie Widerspruchslösung zur Organspende benachteilige Menschen mit geistiger Behinderung, sagt Ramona Günther, Bundesvorständin der Lebenshilfe. Menschen, die sich selbst keinen Willen bilden könnten, würden ausgeschlossen. Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!