Organspende

Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit Behinderung

Mitglied des Bundesvorstand Ramona Günther © Bernd Lammel

Die Widerspruchslösung zur Organspende benachteilige Menschen mit geistiger Behinderung, sagt Ramona Günther, Bundesvorständin der Lebenshilfe. Menschen, die sich selbst keinen Willen bilden könnten, würden ausgeschlossen.

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