Krankenhausreform

Warken stellt sich Kritik an Reformvorhaben

Bundesgesundheitsministerin Warken © Parlamentsfernsehen

Nina Warken musste sich Fragen zu ihren Vorhaben stellen. Unter anderem ging die CDU-Gesundheitsministerin auf das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform und die Reform der Notfallversorgung ein.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich in der ersten Regierungsbefragung nach der parlamentarischen Sommerpause den zu ihren Reformvorhaben geäußert. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Beschluss eines Entwurfs für das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) überraschend vertagt.

Weitere Themen der Befragung waren die Notfall- und Rettungsreform, die Gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Förderung der Krankenhäuser aus dem sogenannten Sondervermögen.

„Länder brauchen mehr Zeit“

Der Erklärung Warkens zufolge ist eine Reform der Krankenhausreform sinnvoll. „Wichtig ist, dass die Länder ein Jahr mehr Zeit bekommen, die Ziele der Reform umzusetzen“, sagte Warken. Außerdem müsse es erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen geben, um die Planungen der Länder zu erleichtern. Wo noch nicht alle Kriterien eingehalten werden, dürften keine Versorgungslücken entstehen.

Kritik, das KHAG verwässere die Krankenhausreform, widersprach die Ministerin. Das Ziel der Reform, Leistungen zu bündeln und durch Spezialisierung und Arbeitsteilung eine höhere Qualität der Versorgung zu erreichen, werde mit dem KHAG weiterverfolgt.

Warken verteidigt Auszahlmechanismus

Fragen beantworten musste Warken auch zu den vier Milliarden Euro Sofort-Hilfen für Krankenhäuser. Die Regelung zu der sogenannten Sofort-Transformationsförderung steht im Haushaltsbegleitgesetz. Die Bundesregierung will die Gelder aus Schulden finanzieren. Warken wies Kritik am Auszahlmechanismus zurück. Dieser sei gewählt worden, um schnell und bürokratiearm helfen zu können.

„Ab November erhalten Krankenhäuser einen Rechnungszuschlag für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen von 3,45 Prozent über zwölf Monate“, führte Warken aus.

Zuvor hatte Armin Grau, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales von der Fraktion die Grünen, die Bundesregierung für die Verteilung der Sofort-Hilfen nach dem Prinzip Gießkanne kritisiert. Sie schaffe so Fehlanreize zu mehr Fallzahlsteigerungen, so der Parlamentarier. Stattdessen forderte eine bedarfsorientierte Verteilung der Gelder.

Referentenentwurf für Notfallreform im Herbst

Mit der Notfall- und Rettungsdienstreform kündigte die Bundesgesundheitsministerin eine weitere Strukturreform an. Den Notfall- und Rettungsdienst will Warken digital vernetzen und die Patientensteuerung verbessern. Ihr Haus werde dazu im Herbst einen Referentenentwurf vorlegen. Über ein entsprechendes Reformvorhaben der Vorgängerregierung hatte der Bundestag wegen des Scheiterns der Koalition nicht mehr abgestimmt.

GKV-Expertenkommission kommt

Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen war ebenfalls Gegenstand der Fragestunde. Zu diesem Thema wird Warken zufolge eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen. Ergebnisse soll die Kommission im kommenden Frühjahr präsentieren. Die Mitglieder Kommission und ihren konkreten Arbeitsauftrag werde sie in den nächsten Tagen bekanntgeben.

Noch vier Milliarden Euro Finanzierungslücke

Warken räumte zudem ein, dass eine Finanzierungslücke von vier Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden müsse und die Krankenkassen Sicherheit und Planungsspielraum benötigten. Ihr Ministerium werde dazu im Herbst Maßnahmen auf den Weg bringen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis hatte zuvor gefragt, wie die Ministerin die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung für das kommende Jahr stabil halten wolle.

Warken räumte weiter ein, dass die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ein Teil der Herausforderungen sei, vor denen die gesetzliche Krankenversicherung stehe. Über das Thema gebe es Gespräche. Zugleich verwies die Ministerin auf die schwierige Haushaltslage des Bundes. Warken selbst hatte im Juni gefordert, die Behandlungskosten für Bürgergeldempfänger sollten komplett über den Bundeshaushalt abgedeckt werden. Zuvor hatten Fragen von Abgeordneten der Oppositionsparteien AfD und Grüne das Thema aufgeworfen. Konkret geht es um die Finanzierung von Beiträgen für Bürgergeldempfänger von zehn Milliarden Euro.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegeversicherung

Zur weiteren Finanzierung für die Pflegeversicherung machte Warken in der Fragerunde keine konkreten Aussagen. Es sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden, die zum Jahresende Ergebnisse vorlegen soll, wiederholte die Ministerin. Das Bundesgesundheitsministerium habe eine Finanzierung über Darlehen eingebracht, die in der Zukunft zurückgezahlt werden müssten.

Martin Thoma
thoma(at)wohlfahrtintern.de