Verordnung passiert den Bundesrat
Die Länder haben der Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds zugestimmt. In einer zusätzlichen Entschließung forderten sie die finanzielle Beteiligung des Bundes.
Der Bundesrat hat am 21. März der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich mit Änderungen zugestimmt. Die Verordnung ist ein weiterer Schritt der Umsetzung der Krankenhausreform. Sie legt die Voraussetzungen fest, unter denen Krankenhäuser Fördergelder für Umstrukturierungen erhalten.
Die von den Ländern eingebrachten Änderungen betreffen Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Förderung stärker berücksichtigt werden sollen. Außerdem sollen nicht verbrauchte Fördermittel innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Vorhabens zur Verbesserung der Versorgung in das Krankenhaus investiert werden dürfen.
„Wichtig ist, dass die Verordnung kommt. Deshalb werden wir zustimmen“, sagte der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser sei nach wie vor dramatisch und spitze sich in vielen Bereichen noch zu. Das Geld werde vor Ort dringend benötigt.
Bund soll sich am Fonds beteiligen
Eine Mehrheit erhielt auch eine Entschließung der Länder, nach der sich der Bund mit 40 Prozent an der Finanzierung des Transformationsfonds beteiligen solle. Länder und Krankenkassen sollten jeweils 30 Prozent tragen.
Die Gesundheitsministerin von Brandenburg, Britta Müller, begründete die Entschließung der Länder mit den Worten: „Die Gesundheitsreform ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Die Finanzierung müsse deshalb über Steuern geschehen und nicht über eine unverhältnismäßige Belastung der Krankenversicherten. Der Bund dürfe sich dabei nicht aus der Verantwortung stehlen.
Der Transformationsfonds enthält Fördermittel von 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Länder bringen die Hälfte der Mittel auf. Die andere Hälfte tragen die Gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Zustimmung des Bundesrates tritt die Verordnung nun am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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