29.01.2026, 08:00 Uhr für WI.Abo Kunden KommunenSGB-V-Verankerung nicht notwendigDer Gesetzgeber darf mit der Reform des Rettungsdienstes nicht in die Länderzuständigkeit eingreifen, warnt Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag. Zentrale Strukturentscheidungen gehörten in die Kommunen – nicht ins SGB V.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!