Kostenerstattung

Unterstützte Beschäftigung: Teilweise Kostenerstattung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Vergütung für die Unterstützte Beschäftigung entschieden. Die Richter stellen klar: Es reicht aus, dass die Bundesagentur für Arbeit 70 Prozent der Kosten übernimmt, die einem Träger der Unterstützten Beschäftigung entstehen.

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