Träger schließen erstmals einheitlichen Tarifvertrag ab
Erstmals gilt in Berlin der gleiche Tarifvertrag für sechs paritätische Träger. Das bringt für die Beschäftigten Verbesserungen mit sich.
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft hat sich gemeinsam mit den Gewerkschaften Verdi und GEW erstmals auf den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags für das Land Berlin geeinigt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Gremien der Tarifpartner müssen der Einigung noch zustimmen.
Die Ergebnisse im Überblick
- In Unternehmen, in denen aktuell eine 40-Stunden-Woche gilt, sinkt die Wochenarbeitszeit in zwei Stufen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt sie 39 Stunden und ab dem 1. Januar 2027 nur noch 38,5 Stunden.
- Die Vergütung ist in sechs Erfahrungsstufen gestaffelt und orientiert sich am öffentlichen Dienst.
- Mitarbeitende, die zusätzliche Verantwortung übernehmen, erhalten differenzierte Vergütungsgruppen und Funktionszulagen.
- Mitarbeitende werden, soweit betrieblich möglich, am 24. und 31. Dezember freigestellt.
- Beschäftigte, die länger krank sind, erhalten einen Krankengeldzuschuss.
- Beschäftigte erhalten eine Jahressonderzahlung von 85 Prozent eines Monatsgehalts.
- Es gibt 30 Tage regulären Jahresurlaub. Dazu können bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage für Schicht-, Wechselschicht- oder Nachtarbeit kommen.
- Beschäftigte erhalten Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie monatliche Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit.
Nach Angaben der Tarifpartner geht der neue Tarifvertrag teils mit deutlichen Gehaltssteigerungen für Beschäftigte einher. Die Parteien haben sich gleichzeitig verpflichtet, Verhandlungen über eine betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 aufzunehmen.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, faire Arbeitsbedingungen und eine attraktive Vergütungsstruktur für unsere Mitarbeitenden zu schaffen“, sagt Susanne Buss, Verhandlungsführerin der Paritätischen Tarifgemeinschaft und Vorstandsvorsitzende der Volkssolidarität Berlin.
Preiswettbewerb verhindern
„Freie Träger sind eine wichtige Stütze für die Daseinsvorsorge in Berlin. Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird“, sagte Verdi-Verhandlungsführerin Jana Seppelt. „Wir sind froh, dass wir mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft dafür einen Partner gefunden haben.“
Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) ist die Interessenvertretung der Paritätischen Arbeitgeber in Deutschland. Der neue Berliner Flächentarifvertrag gilt für sechs soziale Träger mit insgesamt 4.000 Beschäftigten. Darunter sind die Volkssolidarität Berlin, die Unionshilfswerk Sozialeinrichtungen, die Lichtenberger Werkstätten und die RBO – Inmitten gGmbh. Außerdem gilt der Vertrag für Beschäftigte der Stiftung Rehabilitationszentrum Ost und des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg.
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