31.03.2022, 15:56 Uhr BedarfsermittlungAkteure im Rheinland halten Vorgaben nicht einIm Rheinland sind nach wie vor überwiegend Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Bedarfsermittlung zuständig. Das widerspricht dem Bundesteilhabegesetz. Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!